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Nürnberger Kodex

 Nürnberger Kodex Zur Navigation springen Zur Suche springen " Der sogenannte  Nürnberger Kodex  ist eine zentrale, aktuell heute angewandte ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer  Experimente  am Menschen. Er gehört seit seiner Formulierung in der Urteilsverkündung im  Nürnberger Ärzteprozess  (1946/47) insbesondere zu den  medizinethischen  Grundsätzen in der Medizinerausbildung (ähnlich wie das  Genfer Gelöbnis ). Er besagt, dass bei  medizinischen   Versuchen an Menschen „die  freiwillige   Zustimmung  der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch  Gewalt , Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem  Urteilsvermögen  G...

Resolution 2361 ( 2021 ) – Europarat: Impfungen darf NICHT verpflichtend sein und Nichtgeimpfte dürfen NICHT diskriminiert werden.

Resolution 2361 ( 2021 )  –  Europarat: Impfungen darf NICHT verpflichtend sein und Nichtgeimpfte dürfen NICHT diskriminiert werden .  Übersetzte Kernaussage Parlamentarische Versammlung des Europarates beschließt, dass Impfungen nicht verpflichtend sein dürfen und Nichtgeimpfte nicht diskriminiert werden dürfen. Die Parlamentarische Versammlung des Europarats – das internationale Gremium, zu dem auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört (nicht zu verwechseln mit der EU, und in der Großbritannien nach wie vor Mitglied ist) – hat am 27.01.2021 eine Resolution verabschiedet, dass Impfungen nicht verpflichtend sein dürfen und niemand diskriminiert werden darf, weil er nicht geimpft ist. Somit verbietet die Resolution (2361) den Staaten, die Impfung gegen Covid-19 zwingend vorzuschreiben. Auszug aus 7.3: 7.3 in Bezug auf die Sicherstellung einer hohen Durchimpfungsrate: 7.3.1 sicherstellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT ver...